03.07.2020
Fragen und Antworten über Campingurlaub in Dänemark
Darf ich in Dänemark Campingurlaub machen?
Ja, Sie können nach Dänemark reisen, sofern in Ihrem Land die Zahl der
infizierten Personen unter 20 pro 100.000 Einwohner liegt, und sofern
Sie die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen nachweisen können.
Die dänischen Behörden veröffentlichen wöchentlich eine Liste derjenigen Länder, deren Bürger zum Urlaub nach Dänemark einreisen dürfen. Die weitaus meisten Bürger des EU- bzw. Schengen-Raums einschließlich Großbritannien dürfen einreisen. Eine Liste der Länder finden Sie hier (Englisch).
Welche Dokumente/Nachweise brauche ich, um die Grenze nach Dänemark übertreten zu dürfen?
• Anzahl der gebuchten Übernachtungen (mindestens sechs)
• Personenzahl
• Name der Person, die die Reise gebucht hat – aber gerne auf alle Gäste
Spezielle Regelungen für Bürger aus Schleswig-Holstein, Norwegen und den schwedischen Provinzen Skåne, Halland und Blekinge
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein, Norwegen oder Blekinge
haben, können Sie frei nach Dänemark einreisen – auch ohne sechs
Übernachtungen gebucht zu haben. Sie müssen allerdings beim
Grenzübertritt nachweisen, dass Ihr Wohnsitz in Schleswig-Holstein,
Norwegen oder Blekinge liegt.
Bürger aus den schwedischen Provinzen Skåne und Halland haben im Allgemeinen die gleichen Sonderrechte wie Einwohner Schleswig-Holsteins – zurzeit ist die Zahl der Neuinfektionen in diesen Regionen allerdings zu hoch. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einer dieser drei Regionen haben, können Sie dennoch nach Dänemark einreisen, vorausgesetzt, dass Sie einen negativen Coronatest vorweisen können, der innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Spezielle Regelungen für Bürger der Nordischen Länder
Sobald
in einem der skandinavischen Länder Quarantäneregelungen verhängt
werden, gelten für das entsprechende Land regionsbezogene Richtlinien.
Dies bedeutet, dass Sie nur nach Dänemark einreisen dürfen, wenn Sie
Ihren Wohnsitz in einem der Landesteile haben, die für die Einreise nach
Dänemark geöffnet sind. Die Regelung bezüglich der sechs gebuchten
Übernachtungen gilt in dem Fall weiterhin.
Diese regionsbezogene Regelung gilt zurzeit nur für Schweden. Die für die Einreise geöffnete Region ist zurzeit die Provinze Västerbotten, Kronoberg und Blekinge.
Sie müssen beim Grenzübertritt nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz in den skandinavischen Ländern haben. Außerdem müssen Sie die Anzahl der gebuchten Übernachtungen nachweisen sowie die Personenzahl, für die die Buchung gilt, und den Namen derjenigen Person, auf die die Buchung läuft.
Sie sind Dauercamper auf einem dänischen Campingplatz?
Alle
Personen mit Wohnsitz in der EU, den Schengen-Ländern oder in
Großbritannien, die einen Dauerplatz auf einem dänischen Campingplatz
haben, dürfen nach Dänemark einreisen. Die Regelung bezüglich der sechs
gebuchten Übernachtungen gilt für diese Personen nicht.
Als Nachweis der rechtmäßigen Einreise nach Dänemark müssen Sie an der Grenze Ihren Mietvertrag mit dem Campingplatz vorweisen.
Sie dürfen folgende Personen mitbringen: Ehepartner, Verlobte, Lebenspartner, Schwiegereltern, Großeltern, Stiefgroßeltern, eigene Kinder, Stiefkinder, Enkel, Stiefenkel sowie alle in einem Haushalt zusammenlebenden Personen. Der Eigentümer muss bei der Einreise dabei sein – und es muss ein Nachweis der Familienzugehörigkeit mitgeführt werden, z. B. in Form einer Heirats- oder Geburtsurkunde, dem Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes o. Ä.
Müssen die gebuchten Übernachtungen bereits bezahlt sein oder reicht eine Reservierung?
Der Nachweis einer Reservierung ist ausreichend.
Bei größeren Reisegruppen
Bei der Einreise müssen Sie eine Buchungsbestätigung vorweisen, die den Namen der buchenden Person enthält.
Die in der Bestätigung genannte Person muss sich beim Grenzübertritt unter den Reisenden befinden.
Sollte
Ihre Reisegruppe zeitversetzt einreisen, sollten Sie Ihren Campingplatz
darum bitten, entweder die Namen aller Reisenden in der
Buchungsbestätigung aufzuführen oder Ihnen eine Bestätigungsmail mit
allen Namen zuzusenden.
Darf ich mich nach den ersten sechs Übernachtungen frei mit dem Wohnmobil in Dänemark bewegen?
Ja, das ist erlaubt.
Müssen die sechs Übernachtungen am gleichen Ort gebucht sein?
Nein,
die Mindestübernachtungen dürfen auf verschiedene Orte verteilt sein,
z. B. auf jeweils drei Nächte an zwei verschieden Orten.
Wichtig ist nur, dass insgesamt sechs gebuchte Übernachtungen nachgewiesen werden können.
Muss ich in Dänemark einen Mundschutz tragen?
Nein, das ist nicht vorgeschrieben.
Welche Richtlinien gelten auf den dänischen Campingplätzen?
Die dänischen Behörden haben generelle Richtlinien festgelegt, an die sich alle Campingplätze halten.
Aufgrund
der sehr unterschiedlichen Angebote und Profile der verschiedenen
Campingplätze kann die Umsetzung der Richtlinien auf den einzelnen
Plätzen jedoch unterschiedlich ausfallen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen der dänischen Behörden finden Sie auf https://politi.dk/en/coronavirus-in-denmark.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrer Reise nach Dänemark aktuell zu informieren.
Wenn
Sie weitere Fragen zur Einreise nach Dänemark haben, können Sie sich an
die hierfür zuständige Hotline der dänischen Behörden wenden: +45 7020
6044.
Wegen der Corona-Pandemie hat die dänische Regierung besondere Einreiseregeln für Touristen erlassen. Die Grenzen waren zeitweise geschlossen, doch können Touristen aus Deutschland, Norwegen und Island ab dem 15. Juni 2020 nach Dänemark einreisen, sofern sie nachweisen können, dass sie mindestens sechs Übernachtungen in einem Hotel, auf einem Campingplatz, in einem Ferienhaus o. Ä. gebucht haben. (Beziehungsweise 5 Übernachtungen im Zeitraum 15. Juni bis 20. Juni.) Diese Übernachtungen dürfen jedoch nicht in Kopenhagen oder Frederiksberg stattfinden, da hier die meisten Fälle von Corona-Infektionen vorliegen.
Ein Buchungsnachweis für die Übernachtungen muss bei der Einreise mitgeführt werden.
Einreisende dürfen keine Symptome einer Corona-Erkrankung haben.
Eine Entscheidung der Regierung über eine Grenzöffnung für Reisende aus anderen Ländern außer Island, Norwegen und Deutschland wird erst nach diesem Sommer erwartet.
Wenn Touristen nach Dänemark kommen
* Nach Dänemark einreisende Touristen werden an den Grenzübergängen aufgefordert, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen.
* An verschiedenen „Hotspots” des Sommerlandes werden mobile Teststationen aufgestellt sein, an denen das Personal von Geschäften, Restaurants und Vergnügungen getestet werden kann.
* Ein Corona-Test bei der Einreise nach Dänemark wird nicht verpflichtend sein.
* Wird ein einreisender Tourist positiv aus das Coronavirus getestet, gelten für die betreffende Person die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, darunter Quarantäne-Regelungen.
* Einreisende Touristen mit deutlichen Anzeichen einer Infektion wie Husten oder Fieber werden an der Grenze abgewiesen.
* Die Polizei ist für die Kontrolle bei der Einreise zuständig.
Quelle: Dänische Regierung / DR
Dieser Artikel wird laufend mit Hinblick auf Regeländerungen oder -spezifizierungen unter https://de.dk-camp.dk/richtlinien-fur-die-einreise-nach-danemark.html aktualisiert.