Urlaub mit Hund auf Fanø

Urlaubsvergnügen auf vier Pfoten an der Nordsee genießen.

Die schönste Zeit des Jahres verbringt man am liebsten mit der ganzen Familie inklusive dem besten Freund - dem Hund. Urlaub mit dem Hund an der Nordsee ist ein ganz besonderes Freizeitvergnügen. Neben Wald und Wiesen stehen an der Nordsee auch Sandstrand, Watt und Meeresbrandung auf dem Programm.

Neben dem Strandvergnügen können aber noch weitere Aktivitäten im Urlaub mit dem Hund an der Nordsee unternommen werden. In der Nähe des Pælebjerg, in der Klitplantage, befindet sich ein sechs Hektar großer Hundewald, in denen Hund und Herrchen ausgedehnte Spaziergänge an der frischen Luft genießen können (Hunde dürfen dort unangeleint herumlaufen!). Dort kann sich der vierbeinige Gast mal so richtig austoben und mit anderen Hunden tollen.

Zur Info: Wenn es deinen Hund mal nicht gut gehen sollte, auf Fanø gibt es auch Tierärzte.

Hunde sind in Dänemark jederzeit willkommen. Dänemark ist eines der hundefreundlichsten Länder Europas. Hunderttausende von deutschen Familien machen jedes Jahr einen erholsamen Urlaub mit ihrem Hund in Dänemark.

Wir machen dich aber auf untenstehendes aufmerksam, bevor deine Ferien anfangen!

Das muss du beachten

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Dänemark fahren, gibt einige Regeln zu beachten.

Auf der Seite der Dänischen Botschaft können Sie alle Infos zum Thema Reisen mit Haustieren nach Dänemark finden.
Hier finden Sie auch Infos über die Reise nach Bornholm über Schweden.

Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier durch einen Chip identifizierbar ist. Diese muss vorgenommen werden, bevor das Tier 8 Wochen alt ist.

Lesen Sie bitte hier Mehr!

Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.

Die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen ist in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Vergehen werden mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes.

1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac

Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
(Quelle: Justizministerium und Dänische Botschaft)

Aktuell: Im März 2013 hat sich die zuständige dänische Ministerin für Nahrung, Landwirtschaft und Fischerei Mette Gjerskov dieses Themas angenommen. Sie wird nach ausführlichen Gesprächen mit betroffenen Interessengruppen das Hundegesetz auf die politische Tagesordnung setzen, um eine Gesetzesänderung in zentralen Punkten anzustreben. Der genaue Inhalt der Gesetzesänderung und der Zeitpunkt stehen noch nicht fest.

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:

  1. An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

  2. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

Tipp

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